Qualitätsstandards
Da Toleranz durch Bildung e.V. (TdB) Partner mehrerer Polizeidienststellen in ganz Deutschland ist, immer wieder im Lichte der Öffentlichkeit steht und in hochsensiblen Bereichen – wie zum Beispiel dem Jugendschutz und bei der Ausbildung von GewaltschutztrainernInnen- tätig ist, sind wir nicht nur bemüht, sondern auch verpflichtet stets unsere Qualitätsstandards einzuhalten und zu optimieren. Darüber hinaus ist es eine notwendige Voraussetzung zur Einhaltung der Qualitätsstandards die Eignung unserer TrainerInnen zu überprüfen.
Eignungsvoraussetzung
jahrelange Erfahrung in der Jugend- und Vereinsarbeit
alternativ eine entsprechende Berufsausbildung (z.B. Erzieher o.ä.)
oder vergleichbare Qualifikation (Studium o.ä.)
guter Leumund (erweitertes polizeiliches Führungszeugnis)
Unsere Qualitätsstandards sind
Teilnahmepflicht der TrainerInnen an sämtlichen Bestandteilen der Ausbildung für die jeweilige Zielgruppe
die GewaltschutztrainerIn – Ausbildung bei TdB umfasst mindestens 4 Tage und 30 Zeitstunden (40 LE)
nur durch TdB zertifizierte TrainerInnen werden bei Maßnahmen des Vereins eingesetzt
zweijährige Fortbildungspflicht zur Lizenzverlängerung bei TdB (1 Tag, 8 Zeitstunden)
alle Kurse sind vor der Durchführung TdB mitzuteilen
die Kosten für die Durchführung der Kurse sind transparent und regeln sich nach einer gemeinsam abgestimmten Tarifübersicht
Erhebung und Abrechnung der Kurse erfolgt über TdB
für die Durchführung der Kurse besteht bei Abrechnung über den Verein eine Haftpflichtversicherung
zur Qualitätsicherung werden Kurse, die im Namen und durch TrainerInnen von TdB durchgeführt werden, stichprobenartig durch geeignete Personen (Ausbildung durch TdB und Studium im sozialen/psychologischen Bereich oder vergleichbare Eignung, etwa als SupervisorIn) überprüft
Voraussetzung für eine Tätigkeit als Dozent bei TdB
zertifizierte Ausbildung als GewaltschutztrainerIn/ SelbstverteidigungslehrerIn
Nachweis über Qualifikation im Bereich der Erwachsenenbildung (mindestens 500 Vortragsstunden)
einschlägige Berufserfahrung für Vorträge mit fachspezifischen Inhalt
vor der Tätigkeit als Dozent ist der Nachweis über drei Assistenzen bei den einschlägigen Ausbildungen nachzuweisen